Transparente Berechnung des Rückzahlungsbetrags der Kaution inklusive Zinsen – auf Basis der offiziellen historischen Spareckzinssätze der Deutschen Bundesbank je Jahr.
Eingaben
Verzinsung nach § 551 Abs. 3 BGB: Es gilt je Jahr der offizielle
Spareckzins der Deutschen Bundesbank (Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist,
Zeitreihe SU0510, Jahresdurchschnitt). Abweichende Sätze pro Jahr können unten gepflegt werden und werden
im Bericht ausgewiesen.
Zinssatz je Jahr – Spareckzins (Bundesbank SU0510), Grundlage der Berechnung
Nach § 551 Abs. 3 Satz 1 BGB ist die Mietsicherheit bei einem Kreditinstitut
„zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz“
anzulegen; die Zinsen gebühren dem Mieter (§ 551 Abs. 3 Satz 2 BGB). Maßgeblich dafür ist der
Spareckzins der Deutschen Bundesbank – der statistische Durchschnittszins für
Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, Zeitreihe SU0510, hier ausgewiesen als
Jahresdurchschnitt.
Zinsmethode: taggenaue Berechnung auf Basis der tatsächlichen Kalendertage (365 Tage pro Jahr, im Schaltjahr 366).
Zinsgutschrift: jährlich zum Jahresende, der Zins wird dem Kapital zugeschlagen (Zinseszins für Folgejahre).
Zinssatz je Jahr: offizieller Spareckzins der Bundesbank (siehe Tabelle). Sofern der Vermieter einen abweichenden,
tatsächlich erzielten Anlagezins nachweist, kann der Satz eines Jahres hier angepasst werden – abgeänderte Jahre gelten in den
Link (&rates=Jahr:Zins), bleiben aber im Bericht als „individuell gepflegt“ kenntlich.
Transparenz: Für jedes Jahr des Zeitraums ist der angewendete Zinssatz und die Berechnung ausgewiesen und Schritt für Schritt nachprüfbar.
Die Zinssätze basieren auf den veröffentlichten Daten der Deutschen Bundesbank (Zeitreihe SU0510, Spareckzins,
Jahresdurchschnitt) und sind Stand März 2026. Maßgeblich ist stets die aktuelle Veröffentlichung der Bundesbank
(bundesbank.de). Keine Rechtsberatung.