Mietkaution – Zinsrechner

Transparente Berechnung des Rückzahlungsbetrags der Kaution inklusive Zinsen – auf Basis der offiziellen historischen Spareckzinssätze der Deutschen Bundesbank je Jahr.

Eingaben

Verzinsung nach § 551 Abs. 3 BGB: Es gilt je Jahr der offizielle Spareckzins der Deutschen Bundesbank (Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, Zeitreihe SU0510, Jahresdurchschnitt). Abweichende Sätze pro Jahr können unten gepflegt werden und werden im Bericht ausgewiesen.

Zinssatz je Jahr – Spareckzins (Bundesbank SU0510), Grundlage der Berechnung

JahrZinssatz p.a. (§ 551 Abs. 3 BGB)Quelle

Ergebnis

Kautionsbetrag (Anfang)
-
Zeitraum
-
Zinsen gesamt
-
Wert zum Stichtag
-

Einzelabrechnung – taggenaue Zinsberechnung, jährliche Zinsgutschrift

Jahr Zinssatz Tage Kapital zum Jahresanfang Zinsen Kapital zum Jahresende
Summe - - -

Rechtsgrundlage & Methodik

Nach § 551 Abs. 3 Satz 1 BGB ist die Mietsicherheit bei einem Kreditinstitut „zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz“ anzulegen; die Zinsen gebühren dem Mieter (§ 551 Abs. 3 Satz 2 BGB). Maßgeblich dafür ist der Spareckzins der Deutschen Bundesbank – der statistische Durchschnittszins für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, Zeitreihe SU0510, hier ausgewiesen als Jahresdurchschnitt.

Die Zinssätze basieren auf den veröffentlichten Daten der Deutschen Bundesbank (Zeitreihe SU0510, Spareckzins, Jahresdurchschnitt) und sind Stand März 2026. Maßgeblich ist stets die aktuelle Veröffentlichung der Bundesbank (bundesbank.de). Keine Rechtsberatung.